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RG, 18.06.1920 - Rep. II. 486/19 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Setzt § 23 WZG. einen ausländischen Geschäftsbetrieb voraus? Welchen Einfluß hat die Unwirksamkeit des ausländischen Zeichens auf die deutsche Zeicheneintragung? 2. Wird ein Warenzeichen durch Einräumung einer Lizenz Zubehör zum Geschäftsbetrieb des Lizenznehmers? ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einfluss der Unwirksamkeit eines ausländischen Zeichens auf die deutsche Zeicheneintragung
- opinioiuris.de
Unwirksamkeit eines ausländischen Zeichens auf die deutsche Zeicheneintragung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 100, 3
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64
Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen
Das ist bereite in der Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannt gewesen (RGZ 100, 3, 6) und vom Bundesgerichtshof übernommen worden (BGHZ 1, 241, 246; GRUR 1957, 34, 35 - Hadef). - BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66
Entzug des Schutzes einer international registrierten Marke (IR-Marke) für das …
Soweit ersichtlich, ist diese Rechtslage auch nie in Zweifel gezogen worden (vgl. RGZ 100, 3, 5 - Antiformin; DPA GRUR 1955, 104; auch die Anmeldebestimmungen für Warenzeichen vom 16., Oktober 1954 [BAnz Nr. 217], § 2 Abs. 2 Nr. 1 Abs. 1, lassen erkennen, daß sie von dieser Rechtslage ausgehen). - BGH, 09.05.1952 - I ZR 128/51
Warenzeichen und Geschäftsbetrieb
Das Warenzeichen wird jedoch selbst nicht unwirksam (anders im allgemeinen RGZ 56, 369; RGZ 147, 332 = GRUR 35, 677; GRUR 1912 68 = MuW Jahrg XI, 195; MuW Jahrg XIV, 332; RGZ 100, 3 = MuW Jahrg XX, 104; MuW Jahrg XXII, 117; GRUR 1928, 592 = MuW Jahrg XXVII, 447; GRUR 31, 1146 = MuW Jahrg XXXI, 565; GRUR 36, 568), sondern verbleibt beim früheren Inhaber mit der vorstehend gekennzeichneten Rechtslage.